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ALLGEMEINE GESCHÄFTS– UND REISEBEDINGUNGEN Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Reisenden und Afrika's Best Tours (ABT). 1. Reiseanmeldung Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung der Reise erfolgt durch den Anmelder für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen. 2. Reisevertrag Der Anmelder übernimmt die Verpflichtung der Vertragserfüllung für sich und alle aufgeführten Personen. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme von ABT zustande. Sollte ABT nicht in der Lage sein dem Kunden Unterkunft in ein oder mehreren in der Beschreibung aufgeführten Hotels zu gewährleisten, wird dem Kunden ein gleichwertiges Ersatzhotel gestellt. 3. Zahlung Mit Vertragsabschluss sind pro Person 30% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor dem Reiseantritt erfolgen (Zahlungseingang bei ABT). 4. Rücktritt oder Änderung der Reise durch den Kunden
Der Rücktritt von der Reise muss schriftlich erklärt werden. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ABT. Der
Reiseveranstalter kann Ersatzanspruch für seine bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Aufwendungen verlangen: 5. Rücktritt oder Kündigung durch den Reiseveranstalter ABT kann von dem Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten unzumutbar ist. Diese Umstände müssen dem Kunden nachgewiesen werden. In einem solchen Fall erhält der Kunde seinen eingezahlten Reisebetrag zurück. 6. Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den doppelten Reisepreis begrenzt. Fremdleistungen durch Dritte sind davon
ausgeschlossen. Ansprüche müssen innerhalb einer Woche nach Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden, danach können
Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne eigenes Verschulden verhindert wurde. Die Verjährung der Ansprüche
erfolgt nach 6 Monaten (Relevant ist das Vertragsende der Reise). 7. Gerichtsstand Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Hauptsitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden massgebend. Reiseveranstalter
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